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Merkblätter über Gesetzliche Verordnungen, Schädlinge, Gefahrenhinweise/Sicherheitshinweise, Wirkstoffe, Anwendungsgebiete, Gegenmittel/Antidot


                                                                           Verordnung

2126-12

Verordnung
                                über Rattenbekämpfung                                   

Vom 30. Juli 1963

Fundstelle: HmbGVBl. 1963, S. 129

 

Auf Grund des § 13 Absatz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz) vom 18. Juli 1961 (Bundesgesetzblatt I Seite 1012) wird verordnet:

§ 1

(1) Die Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, Hafenanlagen, schwimmenden Geräten und Wasserfahrzeugen mit Ausnahme von Seeschiffen, aber einschließlich Wohnschiffen, sind verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Rattenbefall nach den Vorschriften dieser Verordnung durchzuführen.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft diejenigen, die die tatsächliche Gewalt ausüben oder die Pflichten der Eigentümer in deren Auftrag erfüllen, sowie bei den Wohnungseigentumsgemeinschaften die nach den §§ 20 und 26 des Wohnungseigentumsgesetzes vom 15. März 1951 (Bundesgesetzblatt I Seite 175) bestellten Verwalter.

§ 2

Das Auftreten von Ratten ist unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. 2 Sofern anzunehmen ist, dass Ratten von Nachbargrundstücken oder sonstigen anderen Stellen zugewandert sind, ist darauf in der Anzeige besonders hinzuweisen.

§ 3

(1) Als Rattenbekämpfungsmittel sind nur Mittel zu verwenden, die von der zuständigen Behörde geprüft sind.

(2) Die Vorschriften über den Handel mit Giften und den Verkehr mit giftigen Pflanzenschutzmitteln bleiben unberührt.

§ 4

(1) Das Gift ist so auszulegen, dass Unfälle vermieden werden. 2 Im Freien und in unverschlossenen Räumen sind Giftköder so zu sichern, dass Menschen und Haustiere nicht gefährdet werden können.

(2) Auf die Auslegung des Giftes muss durch an auffälliger Stelle angebrachte, deutlich sichtbare Warnzettel hingewiesen werden. 2 Die Warnzettel müssen das angewandte Präparat und den Wirkstoff angeben und das bei einer Vergiftung von Menschen und Haustieren anwendbare Gegenmittel bezeichnen.

(3) Beauftragt der nach § 1 Verpflichtete ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen oder einen anderen Dritten mit der Auslegung des Giftes, so darf dieses nur in Gegenwart des Verpflichteten oder seines Beauftragten erfolgen, es sei denn, dass die Giftköder durch das Schädlingsbekämpfungsunternehmen oder den Dritten auch entfernt werden.

§ 5

(1) Fünf Tage nach jeder Giftauslegung sind die ausgelegten Giftköder restlos zu entfernen und zu verbrennen. 2 Giftköder, die als Giftstoff lediglich Cumarin - Abkömmlinge enthalten oder deren Auslegestellen ständig überwacht werden, dürfen höchstens zwei Wochen liegen.

(2) Giftköderreste, die Thalliumverbindungen enthalten, darf nur entfernen und unschädlich machen, wer sie ausgelegt hat oder wer von der zuständigen Behörde dazu ermächtigt worden ist. 2 Sie dürfen nicht verbrannt, sondern müssen mindestens einen halben Meter tief vergraben werden.

(3) Nach Entfernung der Giftköder sind die Rattenlöcher und die von Ratten genagten Durchtrittsstellen mit geeigneten Mitteln fest zu verschließen und Vorkehrungen zu treffen, die einen erneuten Rattenbefall verhindern.

§ 6

Bei einem erheblichen Rattenbefall in einem zusammenhängenden Teil oder im gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg kann die zuständige Behörde auch für die nicht von Ratten befallenen Grundstücke in dem betroffenen Gebiet eine allgemeine Bekämpfung der Ratten und die dazu notwendigen Maßnahmen anordnen. 2 In der Bekanntmachung ist das betroffene Gebiet zu kennzeichnen.

§ 7

(1) Um Rattenbefall zu vermeiden, sind Abfallstoffe, Küchen- und Futterabfälle in gut verschließbaren Behältern aufzubewahren. 2 Alle der Ansiedlung und Anlockung von Ratten dienenden Ansammlungen von Müll und Gerümpel auf den Grundstücken sind zu vermeiden oder von den nach § 1 Verpflichteten zu beseitigen.

(2) Handels-, Gewerbe- und Industriebetriebe haben die der Aufbewahrung von Verarbeitungsprodukten, Erzeugnissen und Handelswaren dienenden Plätze und Räume so einzurichten und zu benutzen, dass die Ansiedlung und Anlockung von Ratten vermieden wird.

(3) Wenn Rattenbefall festgestellt worden ist, sind unverzüglich bauliche Mängel, die den Aufenthalt von Ratten begünstigen oder den Zugang der Ratten in Gebäude erleichtern, zu beseitigen, Keller- und Dachluken durch engmaschige Gitter zu sichern, Lücken und Löcher im Mauerwerk abzudichten sowie schadhafte Sielleitungen instand zu setzen.

§ 8

Die nach § 1 Verpflichteten haben den Beauftragten der zuständigen Behörde die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und ihnen das Betreten der Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile, Hafenanlagen, schwimmenden Geräte und Wasserfahrzeuge zu gestatten.

§ 9

Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Vorschriften des § 4 Absätze 2 und 3 sowie des § 7 Absatz 1 zulassen.

§ 10

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der §§ 2 bis 5, 7 und 8 dieser Verordnung können auf Grund des § 69 des Bundes-Seuchengesetzes mit Geldbußen geahndet werden.

§ 11

Die Verordnung über Rattenbekämpfung vom 24. Februar 1940 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 2127-c) wird aufgehoben.

Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 30. Juli 1963.

 


Hinweise zur Rattenbekämpfung im Freien bzw. leicht zugänglichen Stellen

Wenn Sie festgestellt haben oder annehmen, dass sich Ratten auf Ihrem Grundstück befinden, reagieren Sie sofort! Sie müssen in einem solchen Fall massiv und entschlossen bekämpfen. Legen Sie geeignete Köder in entsprechend sicheren Köderstationen /Rattentunnel und in ausreichender Anzahl aus. Es langt nicht nur ein oder zwei Köder auszulegen und zu hoffen, dass die Ratten diese finden. Zur Rattenbekämpfung dürfen nur solche Mittel eingesetzt werden, die auch zugelassen sind.

Im Freien oder an leicht zugänglichen Stellen muss das Gift so gesichert ausgelegt werden, dass Unfälle vermieden werden. In nicht sicher verschließbaren Räumen darf Rattengift nicht frei, unbedeckt oder ungesichert ausgelegt werden. Wir empfehlen die Köderboxen immer so zu wählen, dass sie allen eventuell auftretenden mechanischen Beanspruchungen widerstehen. Es gibt im Handel Köderstationen, die sogar von normalen Personenwagen überfahren werden können, ohne dass sie zerstört werden. Achten Sie außerdem darauf, dass die Köderboxen nur mit Spezialschlüsseln geöffnet werden können. Weitere wichtige Punkte sind, dass die Köderstationen an Hauswänden bzw. im Boden mittels Ankern oder Dübeln befestigt werden können. Leider weisen nicht alle im Handel befindlichen Boxen solche Befestigungsbohrungen auf. Letztendlich sollte der Gift-Köder so in der Box eingelegt werden können, dass man ihn nicht ohne ein Öffnen der Box wieder entnehmen kann. Denken Sie immer an Haustiere, Hunde, Katzen und vor allem spielende Kinder, die geschützt werden müssen.

Wenn Sie mit der Bekämpfung beginnen, müssen Sie mittels auffälliger Warnzettel auf das Auslegen deutlich hinweisen. Folgende Angaben müssen die Zettel enthalten: verwendetes Präparat, Wirkstoff und - für den Fall der Vergiftung von Haustieren - das Gegenmittel, sowie Namen und Telefonnummer des Auslegers. Fertigen Sie für sich selber eine Skizze, wo Sie die Köderstationen auf Ihrem Grundstück verteilt haben, dass erleichtert das Auffinden. Sollten Sie eine Abneigung gegen offensichtliche, auch leicht für Ihre Gäste erkennbare Rattentunnel haben, so können Sie auch von neuartigen Mäuse-/Rattenköderstationen Gebrauch machen, die nicht sofort als solche zu erkennen sind, wie beispielsweise eine Köderbox, der wie ein Granitstein aussieht.

Kontrollieren Sie nach ein bis zwei Tagen, ob die Köder angenommen wurden. Sind dann bereits erhebliche Mengen des Köders vertilgt worden, so kann dies mit einem starken Befall zusammenhängen. Legen Sie in einem solchen Fall Köder nach und erhöhen Sie eventuell noch einmal die Anzahl der Auslegestellen. Bieten Sie solange Köder an, bis die Köder nicht mehr angenommen werden. Wenn Sie dann der Auffassung sind, dass Sie die Ratten erfolgreich bekämpft haben, müssen die Köder laut Angaben des Herstellers beseitigt werden. Lassen Sie die Giftköder nur solange liegen, wie es wirklich für die Bekämpfung der Ratten notwendig ist. Führen Sie anschließend ein Monitoring mit geeigneten Fraßködern durch. Es gibt hierzu giftfreie Köder, die für Mensch und Tier vollkommen ungefährlich sind und sehr gut angenommen werden.

 

Sind Ratten Hygieneschädlinge?

Diese Frage muss man klar mit ja beantworten. Bei der Wanderung, der Nahrungssuche und der Suche nach neuen Nistmöglichkeiten durchqueren Ratten die Kanalisation, durchstöbern Müllbehälter, Komposthaufen, Stallungen und fressen verrottendes, organisches Material. Somit bleibt es nicht aus, dass Ratten auf Grund Ihrer Lebensweise Krankheitserreger im Fell mitschleppen und diese auf Lebensmittel übertragen können. Früher waren Ratten nachweislich eine wesentliche Ursache der großen Pest-Epidemien. Die Pest ist glücklicherweise heute aus Europa verschwunden, heute sind Ratten oftmals für Salmonellen (Durchfallerkrankungen), Leptospiren (Weil`sche Krankheit) und Toxoplasmen (Toxoplasmose) verantwortlich. Häufig werden auch Krankheitserreger von Tierseuchen wie der Schweinepest und der Maul- und Klauenseuche durch Ratten übertragen. Deshalb steht in den Gesetzestexten vieler Bundesländer die Verpflichtung des Grundstückeigentümers zur Anzeige beim Auftreten von Ratten und zur Bekämpfung auf eigene Kosten.

 

Skandalöse Hygienemängel

So titelte die RP (Rheinische Post/ Verbreitungsgebiet - Düsseldorf und Umland) in ihrer Stadtpost Ausgabe vom Freitag, den 14. September. Nachfolgend die kurze Zusammenfassung des Artikels mit den Zahlen für das Jahr 2006.

6.400 Betriebe in denen Lebensmittel verarbeitet oder verkauft werden, stehen auf der Check-Liste der Lebensmittelkontrolleure in Düsseldorf. Dazu gehörten Imbissbuden, Restaurants, Supermärkte usw.. Immerhin wurden 54 der Betriebe auf Grund von Hygienemängeln geschlossen. In 20 Fällen waren Mäuse, Mäusekot, Ratten, Fliegen und Schaben Grund der Schließung. Insgesamt machten die Verbraucherschützer 3.141 Kontrollen bei denen in rund 70% (=2.179) Verwarnungen ausgesprochen wurden, in 280 Fällen wurden sogar Verwarngelder in Höhe von 35,- € verhängt. Bei 97 Unternehmern wurden wesentlich höhere Geldstrafen verhängt und gegen 37 Geschäftsleute wurde sogar ein Strafverfahren eröffnet. Diese Zahlen müssen aufschrecken, denn in immerhin 20 Fällen waren Schädlinge für Betriebsschließungen verantwortlich. In solchen Fällen steht die Existenz auf dem Spiel.

Aber noch eine weitere Zahl ist interessant. Immerhin haben 675 Verbraucher sich mit dem Amt direkt in Verbindung gesetzt, um ihre gerade gekaufte Ware überprüfen zu lassen. Fliegeneier in der Brühwurst und Raupen in Erdnüssen waren zum Beispiel Grund für die Kontaktaufnahme. Ganz besonders interessant, im Jahre 2002 waren es nur 342 Verbraucher, also die Zahl der Beschwerden hat sich zwischen 2002 bis 2006 fast verdoppelt. Die Kunden sind also sensibler geworden. Deshalb hier noch einmal der Hinweis, dokumentieren Sie Ihre Monitoring- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen. Wenn Sie den Ämtern bei Kundenbeschwerden nicht nachweisen können, dass Sie Vorsorge getroffen haben, befinden Sie sich in einer sehr ungünstigen Position. Die weit verbreitete Auffassung lautet in solchen Fällen: keine Aufzeichnungen = keine Vorsorge!

 

Aufbewahrungsfristen Ihrer Dokumentationen

Immer wieder wird die Frage gestellt, was müssen wir eigentlich im Zusammenhang mit der Schädlingsbekämpfung dokumentieren und wie lang sind die Aufbewahrungsfristen für derartige Dokumentationen? Wir empfehlen, die Risikoanalyse Ihres Betriebes, die Sie ja gemäß HACCP durchführen müssen, schriftlich festzuhalten und dauerhaft aufzubewahren. Wenn Veränderungen in Ihrem Betrieb stattfinden (Umbau, Produktänderungen oder ähnliches), müssen Sie diese Unterlagen fortschreiben und auf den neuesten Stand bringen. Auch diese Dokumentationen empfehlen wir dauerhaft aufzubewahren. Die weiteren Dokumentationen bezüglich Ihrer durchgeführten Monitoring- oder Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sollten Sie laut HACCP für einen angemessenen Zeitraum aufbewahren. Wir empfehlen diese Aufbewahrungsfirsten bei der jeweils zuständigen überwachenden Behörde anzufragen. Gehen Sie aber mindestens von 1,5 Jahren eventuell aber auch wesentlich längeren Zeiträumen aus.

 

Betrachten Sie es als eine Chance !

Auf den ersten Blick ist die HACCP - Verordnung eine lästige Angelegenheit. Aber mal ehrlich, auch vorher sind Sie verantwortungsbewusst und hygienisch mit Lebensmitteln umgegangen. Somit hat sich nicht viel geändert, lediglich dass Sie sich heute mit Ihrem Betrieb und den Betriebsabläufen intensiv beschäftigen, mögliche Risiken analysiert haben und dieses Vorgehen auch dokumentieren. Das birgt aber auch Chancen, Sie können Betriebsabläufe verbessern, haben weniger Schwund und mehr Sicherheit. Suchen Sie auch den Kontakt zur Aufsichtführende Stelle. Es gibt Gegenden in denen an Betriebsinhaber Plaketten vergeben werden, dass es sich um einen erst vor kurzen geprüften Betrieb handelt. Das ist kostenlose Werbung und stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden, in Ihren Betrieb. Aber das Beste ist, wenn ein Kunde Ihnen vorwirft, dass Sie einen Fehler gemacht haben, besteht für Sie die Möglichkeit darzulegen, wie Sie arbeiten. Das stärkt Ihre Position enorm. Fatal, wenn Sie in einem solchen Fall keine klaren Dokumentationen haben. Somit kann die HACCP - Verordnung für Sie doch noch zu einer gewinnbringenden Sache werden.

 

Eine irrige Auffassung

Viele neu Kunden melden sich bei uns und teilen uns mit, dass sie immer noch Schädlinge im Betrieb haben, obwohl sie die befallenen Vorräte weggeworfen haben. Oft heißt es auch, es war eine kurze Zeit Ruhe, aber jetzt geht es wieder los. Lassen Sie mich ein altes Sprichwort bemühen und es ein wenig abwandeln, "Schädlinge zu bekommen ist nicht schwer, sie loszuwerden aber sehr". Einfaches Beispiel, Sie finden einen Käse mit Nagestellen, die offensichtlich von einer Maus oder einer Ratte stammen. Es langt in einem solchen Fall natürlich nicht, den angefressenen Käse wegzuwerfen. Sie müssen natürlich auch noch die Maus finden und töten. Ansonsten ist morgen der nächste Käse dran. Bei Lebensmittelmotten langt es meist leider nicht, die offensichtlich befallenen Lebensmittel zu vernichten, zwar hat man dann im ersten Moment die Kolonie zwar sehr stark dezimiert, allerdings werden mit ziemlicher Sicherheit an anderer Stelle Larven sein und das Problem in absehbarer Zeit wieder auftreten. Was Schädlinge betrifft, regenerieren sich die meisten der Tierkolonien in einer erschreckend kurzen Zeit. Wenn sich einmal Mehlwürmer, Mehlstaubmotten, Schaben oder ähnliches Getier niedergelassen haben, werden Sie kaum über die Vernichtung der befallenen Lagervorräte das Problem in den Griff bekommen.

 

Schutz durch Vorbeugung / Innenbereich

Im Normalfall dringen die Schädlinge von außen in Ihre Betriebsräume ein. Halten Sie Türen und Fenster weitgehend geschlossen. Ein automatischer Türschließer und eine Bodenbürste an der Türe, sowie Fliegengitter vor den Fenstern sind wirkungsvolle Maßnahmen, einer Vielzahl von Schädlingen den Zugang zu erschweren. Im Innenbereich darf man Schädlingen keine Unterschlupf- und Versteckmöglichkeiten bieten. Risse und Durchbrüche in den Wänden, Decken oder Boden müssen verschlossen werden. Übergange zwischen Boden, Wand und Decke, sowie die Ecken sollten leicht zu reinigen sein. Müll sollte nicht in geschlossenen Räumen gelagert werden. Arbeitsgeräte, Wand-, Decken- und Bodenflächen müssen regelmäßig gereinigt werden. Sorgen Sie in allen Räumen für eine ausreichende Beleuchtung. Schädlinge wollen nicht im Rampenlicht stehen, sondern sich verstecken und verkriechen.

 

Schutz durch Vorbeugung / Außenanlagen

Durch vorbeugende Maßnahmen gelingt es oftmals Schädlinge aus dem Betrieb fernzuhalten. Fangen Sie am besten mit den Außenanlagen Ihrer Betriebsstätte an. Entfernen Sie Bewuchs, Vogelkot, Schmutz und Risse an und in der Hauswand. Entfernen Sie alle an die Hauswand angelehnten Gegenstände und alle auf dem Grundstück abgelegten Gegenstände, die in irgendeiner Form Unterschlupf bieten können. Halten Sie Ihre Bodenflächen sauber, hohes Gras oder Unkraut bietet sehr viele Verstecke. Offene gepflasterte oder geteerte Flächen bieten keinen Unterschlupf. Oftmals werden Verpackungen achtlos von Passanten weggeworfen, entfernen Sie diesen Müll von Ihrem Grundstück, besonders wenn noch Lebensmittelreste in den Verpackungen vorhanden sind. Schaffen Sie eine aufgeräumte und offene Fläche für Ihre Mülltonnen und lassen Sie Ihren Müll regelmäßig abfahren.

Ein sauberes und aufgeräumtes Umfeld wirkt geradezu "abschreckend" auf Schädlinge und nebenbei, geradezu "anziehend" auf Ihre Kunden.

 

Monitoring (Vorbeugen und Überwachen) und Bekämpfung

Bereits im Vorfeld muss festgelegt werden, welche Risiken für den Betrieb und die Lebensmittel bestehen. Dementsprechend müssen Monitor-Köderdosen an geeigneten Stellen des Betriebes aufgestellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass den Schädlingen auch attraktive Produkte zur Verfügung gestellt werden. Durch die regelmäßige Kontrolle diese Monitor - Köderdosen ist festzustellen, ob Schädlinge bereits unbemerkt in den Betrieb eingedrungen sind.

Wenn ein Befall festgestellt wird, muss sofort und umfangreich nach bereits vorliegenden Plänen bekämpft werden. Hierbei langt es nicht, ein oder zwei Gift-Köder auszulegen. Es muss durch massiven Einsatz von geeigneten Mitteln in geeigneten Behältnissen, sofort gegen das Schädlingsproblem vorgegangen werden.

Nach der massiven Bekämpfung muss dann wieder überwacht werden (Monitoring) um zu prüfen, ob die Bekämpfung erfolgreich war. Es könnte ja zu einem Rückfall kommen! Für alle vorgenannten Phasen besteht Dokumentationspflicht!

 

Begriffsbestimmung "Betriebsstätte"

In der DIN 10523 ist festgelegt, dass der Unternehmer für Schädlingsbekämpfung in seiner Betriebsstätte verantwortlich ist. Meist denkt man in einem solchen Fall an die Räumlichkeiten in denen Lebensmittel gelagert, verarbeitet oder verkauft werden. Schnell kann es passieren, dass mobile Verkaufseinrichtungen, Marktstände, Verkaufswagen, Außenlager, Verkaufsautomaten, usw. nicht in den Bekämpfungsplan mit aufgenommen werden. Außerdem sollte man beachten, dass im Sinne der Norm unter dem Begriff Betriebsstätte auch die gesamte betriebliche Anlage bestehend aus dem Gelände incl. aller Frei- und Verkehrsflächen, dem umbauten Raum, der Ausrüstung und Einrichtung, sowie den Transportmitteln verstanden werden kann, soweit sie zum Verantwortungsbereich des Betriebes gehören. Somit müssen alle Monitoring- und Schädlingsbekämpfungs-Maßnahmen innerhalb der Betriebsräume aber auch außerhalb durchgeführt werden. Nebenbei gesagt macht das auch Sinn, denn meist kommen die Schädlinge von außen in den Betrieb herein und nicht umgekehrt.

Quelle: HACCP


MERKBLATT

Rattenbekämpfung

  (Wanderratten)    

 

ALLGEMEINES

Ratten verursachen Gesundheitsschäden bei Mensch und Tier. Materialschäden durch Nagetrieb (Kabel etc.). Vorratsschäden durch Fraß und Verunreinigung. Ekelerregung.

Ratten leben in Rudeln in verschieden großen Revieren (je nach Nahrungsangebot). Die Reviere werden auf mehr oder weniger beständigen Laufwegen (Wechseln) durchquert und gegen andere Ratten verteidigt. Auf Nahrungssuche sind nur einige Tiere, sie fressen zuerst selbst (daher Abkehr von Akutgiften), füttern dann die zu Hause gebliebenen Jungtiere und/oder legen Depots an.

BEKÄMPFUNG

Bei Befall werden die häufig belaufenen Wechsel ausgemacht. Dort werden Köder (bis zu 0,25 kg pro Köderstelle), für Kinder und Haustiere unerreichbar, ausgelegt. Die Annahme wird in Zeitabständen von 2-3 Tagen kontrolliert, wobei fehlende Köder zu ergänzen sind. Erst wenn keine Köder mehr angenommen werden, kann der Befall als getilgt angesehen werden. Rattenbekämpfungen sollten großräumig erfolgen, weil durch Bekämpfung rattenfreie Reviere sonst innerhalb kurzer Zeit wieder besiedelt werden. Bei Insellösungen (z.B. ein Marktstand von 150) werden die Nachbarbereiche mitbekämpft.

WIRKSTOFFE

Als Wirkstoffe werden fast nur mehr Blutgerinnungshemmstoffe (Antikoagulantien / Derivate des Cumarins) eingesetzt, die Tiere verbluten innerlich. Wie die Hersteller versichern, erfolgt der Tod schmerzfrei (Hinweis auf schmerzfreie Magen- bzw. Darmblutungen beim Menschen) innerhalb weniger Tage.

DAS GEGENMITTEL ( ANTIDOT ) ZU CUMARIN-DERIVATEN IST VITAMIN K1

Autor: Die Ritze  Quelle: Internet


Rattenbekämpfung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Die Rattenbekämpfung hat das Ziel, das Vorkommen von frei lebenden Ratten im Umfeld menschlicher Siedlungen zu verhindern, oder zumindest klein zu halten, um Seuchengefahr, Vernichtung von Lebensmitteln, sowie Schäden und Verschmutzungen durch die Tiere gering zu halten.

Juristische Aspekte §

In Niedersachsen und Hamburg gibt es eine „Rattenverordnung", die die Bürger zur Bekämpfung von Ratten verpflichtet. Bei großräumigen Rattenbekämpfungsmaßnahmen ist eine staatliche Kontrolle vorgesehen. Diese wird vom Fachbereich Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Die Bekämpfungsmaßnahmen müssen solange fortgeführt werden, bis der Erfolg erkennbar ist.

Betreiber von abwassertechnischen Anlagen sind nach den deutschen Unfallverhütungsvorschriften zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Dies betrifft vor allem die Kommunen und Abwasserzweckverbände. Grund dieser Vorschrift ist die Bekämpfung der Weil-Krankheit.

Vorbeugung

Ratten vermehren sich besonders gut, wenn sie leichten Zugang zu Nahrungsmitteln haben. Deshalb sollte mit organischen Abfällen sorgsam umgegangen werden. Insbesondere Essensreste aus der Küche sind so zu beseitigen, dass die Ratten keinen Zugang bekommen. Die Entsorgung über das Abwasser (Toilette) ist nicht ratsam, da viele Ratten in der Kanalisation leben und auf diese Weise direkt mit Nahrung versorgt werden. Eine gute Alternative ist die Biotonne. Organische Abfälle aus der Küche oder dem Garten (außer gekochten Speiseresten, Brot oder fleischlichen Abfällen) können auch verkompostiert werden. Ein vorschriftsmäßig angelegter Komposthaufen bietet keine Vermehrungsmöglichkeit für Ratten. Hingegen bieten Sperrmüllhaufen oder unaufgeräumte Schuppen einen guten Unterschlupf. Auch Fütterungsstellen für Haustiere oder Vögel werden gern besucht. Hier ist besonders auf Hygiene zu achten, wenn möglich sollten die Fütterungen (z. B. Vogelfütterung im Winter) eingestellt werden. Näpfe und Schüsseln von Haustieren sind nach der Fütterung zu reinigen. Das Tierfutter ist sicher verschlossen aufzubewahren.

Begiftung

Die Tötung von Ratten mithilfe von ausgelegten Giftködern ist in Industrieländern die bei weitem verbreitete Methode der Rattenbekämpfung. Mit ihrer Hilfe ließ sich in Städten und Siedlungen der Bestand an Ratten soweit verringern, dass von ihnen kein großer Schaden angerichtet wird. Die in den Ködern verwendeten Rattengifte sind auch für Menschen meist gesundheitsschädlich, seltener giftig (Gefahrstoffkennzeichnung "T"). Daher ist bei ihrer Anwendung und dem Umgang besondere Vorsicht nötig. Chemische Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren werden auch Rodentizide genannt.

Vergasung

In geschlossenen Gebäuden kann es sinnvoll sein, die Ratten mit einem für sie giftigen Gas zu vergiften. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass mit hoher Sicherheit alle im Gebäude befindlichen Nagetiere getötet werden. Diese Methode der Rattenbekämpfung findet insbesondere Anwendung bei Gebäuden zur Lagerung von Lebensmitteln, wie zum Beispiel Silos für Getreide.

 

 

Lebendfalle mit Opfer, Köder: Nutella

Ratten lassen sich aufgrund ihrer sozialen Intelligenz sehr viel schwerer fangen als Mäuse. Sie kommen in Familienverbänden vor und lernen vom Schicksal ihrer Familienmitglieder. Eine gefangene Ratte hält Kontakt zu ihren Verwandten und vermittelt ihnen die Einsicht, dass sich mit der Apparatur eine Gefahr verbindet. Lebendfallen, die einfach nur eine größere Version von Mausefallen sind, fangen deshalb einen geringeren Prozentsatz aller anwesenden Ratten als Totfallen.

Aber auch der Mechanismus von Schlagfallen, die das Opfer sofort töten, wird von Ratten offensichtlich durchschaut. Es gelingt ihnen häufig, die Falle gezielt auszulösen und hinterher den Köder zu fressen. Im ungünstigsten Fall nutzen die Ratten die aufgestellten Fallen als regelmäßige Futterquelle.

Ratten durchschauen nicht den technischen Zusammenhang einer Schlagfalle. Allerdings meiden sie diese als gefährliches Objekt, wenn sie eine überlebt haben und geben die Information weiter. Oft nützt ein Stellungswechsel der Falle, um einen zweiten Versuch zu provozieren. Doch das wahre Problem der Schlagfalle ist die kurze Reaktionszeit der Ratte. Da der Abstand des Köders (meist auf einer Wippe) bis zum Schlagbügel in geschlossener Stellung nur eine Kopflänge beträgt, ist es praktisch unmöglich, die Ratte im Nackenbereich zu treffen. In dem Moment, wo die Sicherung ausgelöst wird, die den Schlagbügel freigibt, beginnt schon die Reaktionszeit der Ratte. Die ihr verbleibende Zeit reicht, um in fast allen Fällen den Kopf aus der idealen Position zu bringen. Das Ergebnis, im schlimmsten Fall kann sie sich aus der Falle rausziehen und bleibt verletzt in ihrer Nähe oder hat noch die Kraft sich zurückzuziehen. Plastikschlagfallen mit gezackten Rändern haben das selbe Problem und auch die Zacken vermögen nicht eine um ihr überleben kämpfende Ratte zu halten, die maximal im Schnauzenbereich gehalten wird. Das heißt, alle Schlagfallen sind zu klein und nicht auf die Proportionen einer Hausratte abgestimmt. Mit einigem Geschick lässt sich der Schlagbügel mit einer Schlinge aus Blumendraht verbinden. Der Köder darf nur durch einen Kanal zu erreichen sein, der die Ratte ausrichtet und an dessen Vorderseite die Schlinge liegt. Bei einer Kanallänge von halber Rattenlänge ist die Ratte trotz hoher Reaktionszeit gefangen.

Vertreibung

Eine Möglichkeit zur Bekämpfung der Ratten ohne sie zu töten ist die Anwendung von aversiv wirkenden Substanzen nach einem Verstärkerplan. Bei dieser verhaltenspsychologischen Methode werden klassische Konditionierungs- und Lernmechanismen ausgenutzt. Als Lockmittel empfiehlt sich ein Nahrungsmittel, das Ratten gern fressen – zum Beispiel Babybrei – als aversiven Reiz kann man Gipspulver verwenden, dessen Geschmack den Ratten aus ihrer Umgebung (Mauerwerk und so weiter) bereits bekannt ist. Die Ratten müssen beständig mit dem Brei angefüttert werden, damit sie ihn arglos annehmen. Sie bekommen aber etwa alle 10 Tage eine Ration, in die eine geringe Menge Gipspulver gemischt ist. Dies erzeugt Bauchschmerzen und Übelkeit über mehrere Tage, da der Gips im Magen der Ratte aushärtet und erst allmählich durch die Magensäure abgebaut wird. In dieser Zeit zeigen sich die Ratten unsozial, unleidlich und aggressiv gegeneinander. Sie neigen zur Auswanderung, weil sie die Schmerzen nicht dem Nahrungsmittel zuordnen, sondern mit ihrem Aufenthaltsort verbinden.

Die Gabe einer größeren Menge an Gips führt zum quälenden Tod einiger Ratten. Die anderen Ratten erkennen dann die Ursache des Unwohlseins, bleiben am Ort und vermeiden in Zukunft die ausgelegten Köder. Die verhaltenspsychologische Bekämpfung erfordert daher Geduld bei der Anwendung, kann aber insbesondere auf Bauernhöfen langfristig erfolgreich sein.

Weblinks

http://www.niedersachsen.de Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen (Nieders. GVBl. Nr. 30/1977)

http://www.niedersachsen.de Kontrolle von Rattenbekämpfungsmaßnahmen (Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Rattenbek%C3%A4mpfung"

Kategorie: Schädlingsbekämpfung


Rodentizid

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Rodentizid ist ein chemisches Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren. Es kommt in Fressködern und zur Begasung von Nagetiergängen zur Anwendung.

Wirkstoffe

Cumarine

Warnung

Alle Angaben über Cumarine in diesem Artikel beziehen sich auf die gebrauchsfertigen Zubereitungen. Reine oder technische Cumarine sind sehr giftig (T+).

Allgemeines

Fraßköder, neben denen tote Ratten liegen, werden von Artgenossen in der Regel nicht mehr angenommen. Zur Verwendung als Rodentizid bieten sich Cumarine wegen ihrer in den Zubereitungen relativ niedrigen akuten Toxizität für Menschen an. Die gebräuchlichen Cumarine sind als Fertigköder nur als gesundheitsschädlich (Xn) und nicht wie viele andere Rodentizide als giftig (T) oder sehr giftig (T+) eingestuft. Cumarine werden oft mit Sulfonamiden wie Sulfachinoxalin als Verstärker kombiniert, die die körpereigene Vitamin-K-Synthese hemmen.

Wirkung

Sowohl bei der Anwendung als Medikament (Cumarine (Medizin)) als auch als Rodentizid wird ausgenutzt, dass Cumarine eine Strukturähnlichkeit zu Vitamin K besitzen. Dieses Vitamin wird in der Leber bei der Synthese verschiedener Gerinnungsfaktoren wie Prothrombin, Faktor VII und Faktor IX benötigt.

Die Cumarine heften sich statt Vitamin K an das jeweilige Enzym, blockieren es und stoppen die Bildung der betreffenden Faktoren durch kompetive Hemmung. Durch die veränderte Struktur der Gerinnungsfaktoren kann das für die Gerinnung unabdingbare Calcium nicht mehr an die Faktoren angebunden werden, weswegen die Faktoren selbst keine Bindung mehr zu den Wundoberflächen eingehen können. Die Wirkung (Leberschädigung, Verbluten) tritt daher erst ein, nachdem die zum Zeitpunkt der Gabe des Cumarin - Derivats im Blut zirkulierenden Gerinnungsfaktoren teilweise verbraucht sind. Dies ist erst nach ca. 6 Stunden der Fall. Das Wirkmaximum wird nach 36 bis 48 Stunden erreicht.

Warfarin

Warfarin ist ein gängiges Rodentizid, wird allerdings auch in der antithrombotischen Therapie eingesetzt (Einsatz: Prophylaxe und Therapie von Venenthrombosen und Lungenembolie, Prävention von bei Vorhofflimmern, Cardiomyopathie, Rezidivprophylaxe bei Myokard- Infarkt oder systemischen Thrombembolien in der Human- und Tiermedizin).

Es ist ein Cumarin- Derivat, das bedeutet, es besitzt ebenfalls eine strukturelle Ähnlichkeit zu Vitamin K. Es gehört, wie alle therapeutisch eingesetzten Cumarin - Derivate, zu den indirekt wirkenden Antikoagulantien (= Gerinnungshemmer), das bedeutet, es greift nicht direkt ins Gerinnungsgeschehen ein. Nehmen Nagetiere aufgenommene Köder mit Warfarin auf, verenden sie einige Tage später an kleinsten Wunden, da die Gerinnung durch das Warfarin unterbunden wird.

Für Haustiere wie Hunde und Katzen stellt Warfarin eine Gefahr dar, da sie die verendeten Nagetiere aufnehmen könnten.

Symptome nach Warfarinaufnahme sind Blutungen der Harnwege oder im Magen- Darm- Trakt, intracranielle (lat: im Schädel) Blutungen und Schädigungen von Embryonen; je nach Menge des aufgenommenen Warfarins erfolgt nach einiger Zeit der Tod. Das gängige Antidot des Warfarins ist Vitamin K.

Bromadiolon

Chemischer Name: 3-[3-(4′-bromobiphenyl-4-yl)-3-hydroxy-1-phenylpropyl]-4-hydroxycumarin. Bromadiolon ist ein Antigerinnungsmittel der zweiten Generation und wird vor allem in der kommunalen und landwirtschaftlichen Rattenbekämpfung als Fraßköder eingesetzt.

Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU): Die Aufnahme erfolgt oral, über die Haut oder über die Atmung. Analog zu Warfarin ist eine teratogene Wirkung bei längerer Aufnahme durch schwangere Frauen anzunehmen. Hierbei ist auch der Aufnahmeweg "Haut" zu beachten. Langzeituntersuchungen liegen nicht vor. Bromadiolon ist als reiner oder technischer Stoff giftig für Wasserorganismen. Raubtiere sind durch Sekundärvergiftungen gefährdet, wenn sie überwiegend vergiftete Tiere konsumieren.

Difenacoum

Chemischer Name: 3-(3-biphenyl-4-yl-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl)-4-hydroxycumarin. Difenacoum ist ein Antikoagulationsmittel der zweiten Generation. Es wird gegen Mäuse und Ratten eingesetzt.

Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU): Die Aufnahme erfolgt oral, über die Haut oder über die Atmung. Analog zu Warfarin ist eine teratogene Wirkung bei längerer Aufnahme durch schwangere Frauen anzunehmen. Hierbei ist auch der Aufnahmeweg "Haut" zu beachten. Langzeituntersuchungen liegen nicht vor. Difenacoum ist praktisch wasserunlöslich. Wirkungen auf Wasserorganismen wurden noch nicht veröffentlicht. Raubtiere sind durch Sekundärvergiftungen gefährdet, wenn sie überwiegend vergiftete Tiere konsumieren.

Brodifacoum

Chemischer Name: 3-[3-(4′-bromobiphenyl-4-yl)-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl]-4-hydroxycumarin Brodifacoum ist ein Antigerinnungsmittel der zweiten Generation. Dieses Rodentizid ist nur für die Anwendung in Innenräumen geeignet. Vergiftete Tiere dürfen nicht ins Freie gelangen.

Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU): Die Aufnahme erfolgt vor allem oral oder über die Haut. Eine teratogene Wirkung ist anzunehmen. Hierbei ist auch der Aufnahmeweg "Haut" zu beachten. Langzeituntersuchungen liegen nicht vor. Brodifacoum ist praktisch wasserunlöslich. Der Stoff selbst ist hochgiftig für Wasserorganismen. Raubtiere (Vögel und Säugetiere) sind durch Sekundärvergiftungen stark gefährdet. Sie können bereits durch den Konsum eines vergifteten Nagetieres verenden. Der Wirkstoff soll deshalb nur in geschlossenen Räumen und auch da nur in den Fällen verwendet werden, wo eine Resistenz gegen alle anderen Wirkstoffe der Cumarinderivatgruppe nachgewiesen ist. Der Wirkstoff ist nur als letztes Mittel einzusetzen.

 

Gegenmittel zu Cumarinen

Bei Vergiftungen mit Cumarinen muss unverzüglich Vitamin K als Antidot gegeben werden. Seine Wirkung beruht auf der Verdrängung der Cumarine von den Gerinnungsfaktoren bildenden Enzymen. Auch hier besteht eine Verzögerung in der Wirkung, da die fehlenden Gerinnungsfaktoren erst nach und nach durch die Leber ersetzt werden können. Insbesondere bei einer Vergiftung durch Brodifacoum ist eine Langzeittherapie mit Vitamin K erforderlich. Im Notfall können die fehlenden Gerinnungsfaktoren direkt ersetzt werden.

Andere Gerinnungshemmer

Chlorphacinon, chemischer Name 2-[2-(4-chlorphenyl)-2-phenylacetyl]indan-1,3-dion, ist ein von 1,3-Indandion abgeleitete Wirkstoff der sehr effektiv die Blutgerinnung von Säugetieren hemmt. Er wirkt auch gegen Nagetiere, die gegen Warfarin resistent geworden sind. Der einmalige Fraß am Köder reicht für die Tötung des Tieres in der Regel aus.

Der reine Wirkstoff ist für Menschen hochgiftig. Er wird daher mit T+ eingestuft. Eine teratogene Wirkung ist noch nicht untersucht worden, aber anzunehmen. Hierbei ist auch der Aufnahmeweg "Haut" zu beachten. Der Wirkstoff ist auch für andere Wildtiere und Wasserorganismen hochgiftig.

Gegenmittel zu Chlorphacinon

Bei Vergiftungen mit 1,3-Indandionen muss unverzüglich Vitamin K1 als Antidot gegeben werden. Im Notfall müssen die fehlenden Gerinnungsfaktoren direkt ersetzt werden. Nach mehreren Quellen ist weder Vitamin K3 noch K4 als Antidot für diesen Stoff geeignet.

Phosphinbildner - Phosphide

Als Begasungsmittel

Aluminiumphosphid und Calciumphosphid bilden mit der Feuchtigkeit der Erde Phosphorwasserstoff, der sich als Atemgift in den unterirdischen Gängen der Nagetiere verbreitet und sie tötet. Phosphorwasserstoff ist leicht entzündlich und kann mit der Luft eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden. Das Mittel darf nicht in der Nähe von Oberflächengewässern eingesetzt werden. Achtung: Die Durchführung von Begasungen mit einigen der hier genannten Wirkstoffe ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Zinkphosphid reagiert wesentlich langsamer mit Wasser (Feuchtigkeit), sodass es als Begasungsmittel i. d. R. nicht eingesetzt wird. Zinkphosphid wird dagegen als Wirkstoff auf Fraßköder eingesetzt. Kommt das Zinkphosphid nach dem Verschlucken mit der Magensäure in Kontakt, bildet sich im Körper der sehr giftige Phosphorwasserstoff.

Als Fraßgift

Zinkphosphid wird auch als Wirkstoff in Giftweizen oder auf Karottenstückchen bzw. in Teigplättchen verwendet. Nachteil dieser Anwendung ist, dass der Wirkstoff auch für den Menschen, Vögel, Wild und Fische giftig wirkt. Das Mittel muss daher kindersicher und mit Warnschildern gesichert ausgelegt werden. Außerdem muss durch geeignete Abdeckungen sichergestellt werden, dass es nicht von anderen Tieren gefressen wird. In der Nähe von Oberflächengewässern darf es nicht eingesetzt werden.

Gefährliche "Oldtimer"

Arsenverbindungen, Bariumcarbonat, Strychnin und Weißer Phosphor, die bis etwa 1950 als Rodentizide genutzt wurden, sind auch für Menschen so giftig, dass sie für diese Anwendung nicht mehr allgemein zugelassen sind. Thalliumsulfat stellt eine Ausnahme dar, es wurde bis etwa Mitte 1970er Jahre angewendet (Zelio-Körner 2 % Giftweizen und Zelio-Paste 2,5 %, hergestellt von Bayer AG), heute ist Thallium(I)sulfat nicht mehr generell zugelassen, es kann aber in besonderem Bedarfsfall mit spezieller Genehmigung der Bundesbehörde zur Ratten- und Mäusevertilgung in geschlossenen Räumen (intradomal) eingesetzt werden. Es ist allerdings durch die Cumarinderivate der zweiten Generation obsolet geworden.
 

Eventuell noch vorhandene Restbestände dieser Gifte dürfen nicht verwendet werden, sondern müssen als Sondermüll entsorgt werden.

Ebenfalls ist die Verwendung von mit Brotteig verknetetem Hexogen nicht gebräuchlich, da dieser Wirkstoff unter das Sprengstoffgesetz fällt.

Hausmittel

Ein etwas exotisches Rodentizid sind Auspuffabgase von Verbrennungsmotoren, die mit Benzindämpfen gemischt und mit Lanzen in die Gänge der Nager eingeleitet werden.

Calciumcarbid

Calciumcarbid ist kein Rodentizid im eigentlichen Sinn, da es auf Vertreibung zielt statt Vergiftung. Dieses Repellent wird in die Gänge der Nagetiere gelegt und entwickelt mit der Erdfeuchte Ethin, das in Spuren die unangenehm riechenden Gase Ammoniak, Phosphorwasserstoff und Schwefelwasserstoff enthält. Bei der Handhabung muss beachtet werden, dass Ethin ein leicht entzündliches Gas ist, das mit Luft bei ausreichender Konzentration eine explosionsfähige Atmosphäre bildet. Calciumcarbid darf nicht in Gewässer gelangen, da das bei der Reaktion entstehende Calciumhydroxid einen hohen pH-Wert hat, der für Fischnährtiere gefährlich ist.

Siehe auch: Landwirtschaft, Cumarine (Medizin)

Einklappen

Pflanzenschutzmittel

Akarizid | Algizid | Bakterizid | Fungizid | Herbizid | Insektizid | Molluskizid | Nematizid | Pestizid | Rodentizid | Viruzid 

 

SGU: Bitte beachten Sie vor Verwendung der einzelnen Mittel das Sicherheitsdatenblatt und die Verwendungshinweise des Herstellers.

Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Rodentizid"

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Geändert am: 03.11.08